REACH-Verordnung – Was bedeutet das für Sie?

Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der EU. Ziel ist es, den Schutz von Gesundheit und Umwelt zu verbessern.
Wir kommen unserer Pflicht nach, über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zu informieren, wenn diese in Konzentrationen von mehr als 0,1 % in unseren Erzeugnissen enthalten sind.

zur REACH-Verordnung

SVHC-Stoffe in unseren Produkten

Komponenten, die in unseren Produkten verbaut werden, oder als Zubehör vertrieben werden, können als Einzelkomponente mehr als 0,1 Massenprozent von folgendem Stoff enthalten:

Substanz: Blei

CAS Nummer: 7439-92-1

Betroffene(s) Produkt(e): Attenzia complete und Attenzia task

Betroffener Teil des Produktes: Steckerpin des Netzsteckers

Informationen zur sicheren Anwendung

Das Blei befindet sich als festgebundener Legierungsbestandteil in Bauteilen für komplexe Erzeugnisse. Eine Exposition gegenüber Blei in solchen Bauteilen ist jedoch nicht zu erwarten. Aus diesem Grund sind keine zusätzlichen Anforderungen an das Risiko Management notwendig.
Produkte, die diese Komponenten enthalten, sind in der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) registriert.
Transparenz ist uns wichtig. Auf Wunsch erhalten Sie detaillierte Informationen zu den betroffenen Produkten.

Erklärung zu den Verordnungen 2002/95EC (RoHS) und 2011/65/EC (RoHS 2)

Hiermit bestätigen wir die Konformität unserer Produkte entsprechend der Richtlinien 2002/95/EG (RoHS) und 2011/65/EU (RoHS 2) zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik-Geräten inklusive Änderung EU 2011/863. Die o.g. Komponenten fallen dabei unter die Ausnahme 6(c) des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU.

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SHEQ (#11)

Team SHEQ

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