REACH-Verordnung – Was bedeutet das für Sie?
Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der EU. Ziel ist es, den Schutz von Gesundheit und Umwelt zu verbessern.
Wir kommen unserer Pflicht nach, über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) zu informieren, wenn diese in Konzentrationen von mehr als 0,1 % in unseren Erzeugnissen enthalten sind.
Was ist REACH?
Die EU-REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) regelt den Umgang mit chemischen Stoffen – zum Schutz von Umwelt und Gesundheit.
Information SVHC-haltige Produkte
Wir informieren transparent, wenn besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) über 0,1 % in unseren Produkten enthalten sind.
SCIP-Datenbank & Auskunft
Unsere Produkte sind in der SCIP-Datenbank der ECHA registriert. Detaillierte Infos stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.